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interessanten Infos finden Sie auch einen guten Bericht über den
Rückbau des AKW Grafenrheinfeld.
Einwendungen gegen den Rückbau AKW Grafenrheinfeld
Die Antragsunterlagen zu Stilllegung und Abbau des AKW Grafenrheinfeld
liegen mittlerweile aus bzw. können im Internet eingesehen werden.
Bis zum 27.07.16 ist es möglich, Einwendungen gegen die Planungen zu
erheben. Diese werden bei einem Erörterungstermin Ende 2016 bzw.
Anfang 2017 diskutiert und gewichtet werden.
Der BUND Naturschutz hat eine Mustereinwendung erstellt. Diese enthält
umfangreiche Einwendungen und Forderungen. Sie ist gut als kleine
Sammelliste frei verwendbar.
Besonders wünschenswert sind persönliche Einwendungen. Dazu darf
man die BN-Mustereinwendung komplett oder teilweise übernehmen,
sich daran orientieren und möglichst auch durch eigene individuelle
Punkte ergänzen.
Über das nachstehehende Logo geht es zur Seite des BN:
Rückbau AKW Grafenrheinfeld - Auslegung Unterlagen
Nachstehend ein Auszug aus der Bekanntmachung des Umwelt-
ministerium Bayern. Das Aktionsbündnis wird innerhalb der Frist
versuchen, ein Musterschreiben für Einwendungen online zu stellen!
1. Die E.ON Kernkraft GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, hat mit
Schreiben vom 28.03.2014 die Genehmigung für die Stilllegung und den
Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) nach § 7 Abs. 3 des
Atomgesetzes (AtG) beantragt.
2. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV werden ausgelegt:
- der Antrag „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) Antrag zur Stilllegung
und zum Abbau der Anlage (KKG-GEN-2014-01)“ vom 28.03.2014
- der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grafen-
rheinfeld (KKG)“ vom Mai 2016
- die Umweltverträglichkeitsuntersuchung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Stilllegung und Abbau“ vom Mai 2016 und
- die Kurzbeschreibung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Ab-
bau“ vom Mai 2016
Der Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die
Kurzbeschreibung enthalten auch Angaben zu radioaktiven Reststoffen,
ausgebauten oder abgebauten radioaktiven Anlagenteilen, radioaktiven
Abfällen, deren Vermeidung, Verwertung und Beseitigung und Angaben zu
technischen Verfahrensalternativen.
Die Auslegung der vorgenannten Unterlagen zur öffentlichen Einsicht er-
folgt vom 27.05.2016 bis 27.07.2016 bei folgenden Stellen:
Weiterlesen: Rückbau AKW Grafenrheinfeld - Auslegung Unterlagen
Castor-Reparaturkonzept
Am 11.05.2016 veranstaltete das Schweinfurter Aktionsbündnisses gegen Atomkraft (SWAB)
in der „Disharmonie“ in Schweinfurt einen Vortrag mit Diskussion über das fehlende
„Castor-Reparaturkonzept im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld“. Die Aussagen gelten bundesweit.
Im Norden von Deutschland sind lediglich die Wand- und Deckenstärken der so genannten Zwischenlager
größer.
Dr. Wilfried Attenberger (stellvertretender Vorsitzender des Landesarbeitskreis Energie und Klima des
BUND Naturschutz Bayern e.V.) erläuterte sehr anschaulich, warum das vorgesehene Reparaturkonzept
für beschädigte Castoren unbefriedigend und sogar gefährlich ist!
Auf der Homepage des BN Schweinfurt finden Sie den Vortrag und weitere Infos:
Rückbau AKW im Grafenrheinfelder Gemeinderat
Gemeinderat Grafenrheinfeld holte Informationen zum Rückbau des
Atomkraftwerks ein: Von Vertretern der Behörden und des Kraftwerks.
Anmerkungen einer externen Besucherin.
Die Beteiligten versicherten sich gegenseitig mehrfach, wie gut man zusammenarbeite,
auch der TÜV Süd wurde als bewährter Partner gelobt, der alles überprüfen werde.
Geboten wurde eine Wohlfühlveranstaltung, die nicht ansatzweise Raum zur kritischen
Auseinandersetzung bot, sondern suggerierte, dass der Betrieb der AKWs bzw. die
Abwicklungs des AKW-Rückbaus gut durchgeplant und in allen Bereichen "sicher" sei.
Wer dazu recherchiert, wird eine lange Liste von "Unregelmässigkeiten" entdecken,
die anderes aussagen; dazu nur wenige Beispiele: "Riss im Rohr" , Grafenrheinfeld
- E.on als Betreiber hatte dem TÜV Süd vorgeschlagen, den Befund als nicht meldepflichtig
einzustufen - und TÜV Süd - die Fa. die überprüft! hat den Vorschlag übernommen!
Einige Monate später musste die Entscheidung revidiert werden, der Vorfall war meldepflichtig!