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Atommüll aus Würgassen

Im November 2020 wurde bekannt, dass der AKW-Betreiber PreussenElektra die Umlagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll aus dem Betrieb des AKW Würgassen an einen anderen Standort plant  - und dass dafür das Atommülllager BeHa / AZR in Grafenrheinfeld in Frage käme.

Das Schweinfurter Aktionsbündnis (SWAB) gegen Atomkraft (SWAB) hat dieses Vorhaben bereits in einer Pressemitteilung vom 13. November 2020 kritisiert (diese wurde am 14.11.2020 bei in-und-um-schweinfurt veröffentlicht und am 16.11.2020 von BR 24 aufgegriffen), da Atommülltransporte generell vermieden werden müssen: wegen des Unfallrisikos, wegen der Strahlenbelastung. SWAB hatte auch auf die besondere Unsinnigkeit der Planungen hingewiesen: diese radioaktiven Stoffe sollen nach spätestens 10 Jahren wieder zurück transportiert werden, da dann auf dem Gelände des ehemaligen AKW Würgassen ein „Logistikzentrum“ - also eine Art Eingangslager - für das geplante Endlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll, Schacht Konrad, entstanden sein soll.

 

Ob Schacht Konrad tatsächlich wie geplant ab 2027 zur Verfügung stehen wird, darf bezweifelt werden. Doch ungeachtet dessen wirken die Planungen, Atommüll hin- und her zu schieben (Würgassen - Grafenrheinfeld - Würgassen - Salzgitter) nicht vertrauensfördernd, im Gegenteil, sie sind höchst beunruhigend! Nach einigen Monaten scheint das Thema nun in der hiesigen Kommunalpolitik angekommen zu sein. Die kritische Auseinandersetzung mit den hohen Risiken , die sich aus den radioaktiv belasteten Hinterlassenschaften aus dem AKW-Betrieb ergeben, ist wichtig und begrüßenswert!

Atommülltransporte sind eine Belastung für die Bevölkerung und bergen durch die radioaktive Strahlung des Materials ein erhöhtes Risiko für Mensch und Umwelt. Das ist mit dem Minimierungsgebot nicht zu vereinbaren. Das gilt natürlich generell für Atommülltransporte, nicht nur für „Transportpläne in Richtung Unterfranken“, die von der CSU-Bundestagsabgeordneten Dr. Anja Weisgerber abgelehnt werden. Es gilt nicht nur für Transporte mit schwach- und mittelradioaktiv belastetem Material, dass zur Endlagerung bestimmt ist, sondern auch für Transporte von radioaktiv belastetem AKW-Rückbaumaterial zu Deponien und Verbrennungsanlagen. Denn es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen radioaktive Strahlung nachweislich nicht gesundheitsgefährdend sein kann.Die Betreiber haben sich genehmigen lassen, dass bis zu 20 % des eingelagerten Volumens an schwach- und mittelradioaktiven Abfällen von anderen Standorten kommen können. Die zeitliche Begrenzung - in Grafenrheinfeld 10 Jahre - bringt dabei keinerlei Sicherheit.

Die Praxis, Atommüll in die Atommülllager anderer AKW-Standorte "auszulagern“,  sollte aus Gründen der notwendigen Sicherheit für Bevölkerung und Umwelt nicht weiter verfolgt werden. Das fordern wir für Grafenrheinfeld - und für alle anderen Standorte.