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AKW-Abbaumaterial

In der Region Schweinfurt hat es lediglich eine kurze Aufregung um die Deponierung von Materialien aus dem Rückbau des AKW Grafenrheinfeld auf der Bauschuttdeponie Rothmühle gegeben, nachdem bekannt wurde, dass die Kreisrät*innen im Umweltausschuss des Kreises dieser fragwürdigen Lagerung zugestimmt hatten.

Anderswo gibt es breiten Widerstand von politisch Verantwortlichen, Umweltverbänden und der betroffenen Bevölkerung. 1500 Menschen haben am 31.10.2020 in Harrislee (Schleswig-Holstein) an einer „Atomschutt-Blockade" teilgenommen und damit gegen die drohende Zwangszuweisung von AKW-Abrissmaterialien auf die Deponie Balzersen demonstriert.


In Schwandorf werden seit geraumer Zeit „freigemessene“ Materialien aus den AKWs Isar 1 und Isar 2 sowie -als „Nothilfe“ deklariert - aus dem AKW Grafenrheinfeld verbrannt. Für den 02.12. ruft ein Bündnis verschiedener Gruppierungen - auch SPD, ödp, DIE LINKE, BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN sind dabei - zu einer Demo im Vorfeld der Tagung des Zweckverbandes des dortigen Müllheizkraftwerkes auf. Damit soll die Forderung unterstrichen werden, diese Materialien nicht weiter zu verbrennen - nicht in Schwandorf, aber auch nicht anderswo!

Das Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft steht der gängigen Praxis der Freimessung und Freigabe (es gibt die uneingeschränkte Freigabe - das bedeutet, das Material gelangt in den Wertstoff-Kreislauf zurück, sowie die spezifische Freigabe zur Deponierung bzw. zur Verbrennung) von AKW-Abbaumaterial kritisch und ablehnend gegenüber. Es entspricht zwar der gesetzlichen Regelung und ist doch widersinnig und fahrlässig, radioaktiv belastetes Material als „nicht radioaktiv“ zu definieren, wenn der Strahlungswert einen gewissen Schwellenwert unterschreitet. Damit wird die Gefahr durch Niedrigstrahlung - auf die die Ärzteschaft deutlich hinweist -  ebenso ignoriert, wie das Gebot zur Strahlenminimierung.

Freimessung bedeutet Freisetzung von Radioaktivität! Wir fordern eine Umkehr - radioaktiv belastetes Material darf nicht länger aus dem Atomrecht entlassen werden. Wir lehnen dessen Verbrennung ab, ebenso die Lagerung auf Deponien, die nicht die nötige Abschirmung der Strahlung gewährleisten können. Für das Material aus den AKW-Rückbauprozessen müssen Lagerungsalternativen gefunden werden, die ausschliessen, dass radioaktiv strahlendes Material - auch wenn es sich um „Niedrigstrahlung“ handelt - wie „normaler Gewerbemüll“ behandelt wird. Das derzeitige Konzept erlaubt faktisch die irreversible Verteilung radioaktiver Stoffe; damit wird eine Gefährdung von Mensch und Umwelt billigend in Kauf genommen. Für eine Änderung und Anpassung im Sinn von mehr Sicherheit für die Bevölkerung bedarf es des entsprechenden politischen Willens.

Das Schweinfurter Aktionsbündnis richtet einen dringenden Appell an alle Personen, die politische Verantwortung tragen: Bitte unternehmen Sie Schritte, um die Bevölkerung nicht weiterhin der Verbreitung radioaktiver Strahlung aus dem AKW-Rückbau-Geschehen auszusetzen. Die Menschen müssen davor bzw. den Auswirkungen geschützten werden.