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Rückbau AKW Grafenrheinfeld - Auslegung Unterlagen
Nachstehend ein Auszug aus der Bekanntmachung des Umwelt-
ministerium Bayern. Das Aktionsbündnis wird innerhalb der Frist
versuchen, ein Musterschreiben für Einwendungen online zu stellen!
1. Die E.ON Kernkraft GmbH, Tresckowstraße 5, 30457 Hannover, hat mit
Schreiben vom 28.03.2014 die Genehmigung für die Stilllegung und den
Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (KKG) nach § 7 Abs. 3 des
Atomgesetzes (AtG) beantragt.
2. Gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AtVfV werden ausgelegt:
- der Antrag „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG) Antrag zur Stilllegung
und zum Abbau der Anlage (KKG-GEN-2014-01)“ vom 28.03.2014
- der Sicherheitsbericht „Stilllegung und Abbau des Kernkraftwerks Grafen-
rheinfeld (KKG)“ vom Mai 2016
- die Umweltverträglichkeitsuntersuchung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Stilllegung und Abbau“ vom Mai 2016 und
- die Kurzbeschreibung „Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Stilllegung und Ab-
bau“ vom Mai 2016
Der Sicherheitsbericht, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und die
Kurzbeschreibung enthalten auch Angaben zu radioaktiven Reststoffen,
ausgebauten oder abgebauten radioaktiven Anlagenteilen, radioaktiven
Abfällen, deren Vermeidung, Verwertung und Beseitigung und Angaben zu
technischen Verfahrensalternativen.
Die Auslegung der vorgenannten Unterlagen zur öffentlichen Einsicht er-
folgt vom 27.05.2016 bis 27.07.2016 bei folgenden Stellen:
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
(StMUV), Rosenkavalierplatz 2,
81925 München, montags bis donnerstags
8:00 bis 16:00 Uhr und freitags 8:00 bis 12:00 Uhr,
- Gemeindeverwaltung Grafenrheinfeld, Marktplatz 1, 97506 Grafenrhein-
feld, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, montags bis freitags 7:15 bis 12:00 Uhr,
dienstags 15:00 bis 16:30 Uhr, donnerstags 15:00 bis 17:15 Uhr
- Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt, 2. Stock,
Raum 276, montags bis freitags 8:00 bis 12:00 Uhr, dienstags 14:00 bis
16:00 Uhr, donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr .
Darüber hinaus sind die vorgenannten Unterlagen im Internet verfügbar
unter:
Link zum Umweltministerium Bayern
Etwaige Einwendungen sind innerhalb der Auslegungsfrist (vom
27.05.2016 bis 27.07.2016) schriftlich oder zur Niederschrift bei
einer der vorgenannten Stellen zu erheben.
Mit Ablauf der Auslegungsfrist (vom 27.05.2016 bis 27.07.2016) werden
für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die
nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.