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Brennelementesteuer

Ddas Urteil des EuGH zur Brennelementesteuer in Deutschland sorgt beim
Schweinfurter Aktionsbündnis gegen Atomkraft für Erleichterung!
Wir sind froh, dass der Europäische Gerichtshof die Rechtmässigkeit dieser -
seit 2011 in Deutschland für neu eingesetzte Brennelemente in AKWs
erhobenen Steuerabgabe - bestätigt hat!.
Die Befristung der Steuer bis 2016 war noch nie nachvollziehbar - die
Gesetzgeber sollten das dringend korrigieren, und die Steuer für die gesamte
weitere Laufzeit von AKWs festlegen. 


R. Scheuring, der technische Leiter des AKW Grafenrheinfeld hatte 2014 mal
erwähnt, dass sich E.on - trotz des angekündigten vorgezogenen Abschaltetermins
31.05.2015 - vorbehalte, noch mal genau zu rechnen, sollten Klagen zugunsten von
E.on entschieden werden. Hätte der EuGH den Atomkonzernen Recht gegeben, wäre
der Einsatz neuer Brennelemente wieder rentabel für das Unternehmen gewesen.

Wir vermuten bei der Trickserei um die Abschaltung bzw. in der ständigen Verzögerung
genau diesen Hintergrund. Weitere gerichtliche Entscheidungen stehen an - auch beim
Bundesverfassungsgericht soll über die Rechtmässigkeit des Atomausstiegs entschieden
werden; dem Vernehmen nach erst in der zweiten Jahreshälfte. Will E.on den alten 
Atom - Meiler also auch über den 27.06. hinaus am Netz lassen? Dem Unternehmen steht
das frei - das gesetzlich festgelegte Ende des AKW-Betriebs ist der 31.12.2015 ... für
frühere Termine, die E.on bei der Bundesnetzagentur anzeigt, besteht ein Recht zur Abschaltung,
aber nicht die Pflicht. 

Wann heisst es tatsächlich "Aus" für das AKW Grafenrheinfeld? Für die hiesige Bevölkerung
gibt es z.Z. Planungssicherheit für den 31.12.2015 - alle anderen von E.on angekündigten
Termine sind allenfalls Absichtserklärungen! (Siehe 31.05.2015, 20.06.2015)

Der Atomausstieg ist dringend notwendig - es bleibt zu hoffen, dass die Klagen der Atomkonzerne
auch bei den weiteren anstehenden Gerichtsentscheidungen negativ beschieden werden.